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17.10.2007, 11:45 Uhr
tpl
24H Roller
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Sportliche Skater tragen ja praktisch immer Helm, allerdings halte ich es doch für sinnvoll auf folgende Entscheidung hinzuweisen, die auch für Skater gelten dürfte. Angesichts des Tempos beim TNS ist sie uU auch auf die Dienstag Abende übertragbar.
Leitsatz: Wird das Radfahren - und sei es auch nur hobbymäßig außerhalb eines Vereins - als Sport betrieben und steht dabei die Erzielung hoher Geschwindigkeit im Vordergrund, so besteht die Obliegenheit zum Tragen eines Schutzhelms. Den herkömmlichen Freizeitfahrer trifft diese Obliegenheit nicht.
im konkreten Fall wurde einem Radfahrer, welcher mit 30-40 Sachen unterwegs, ein Schmerzensgeldanspruch gegenüber dem den Unfall verursachenden Fahrzeugführer verwehrt
komplette Entscheidung unter www.justiz.nrw.de/nrwe/olgs/duesseldorf/j2007/I_1_U_182_06urteil20070212.html
Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
tpl
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