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TNS Frankfurt Forum » Skaten allgemein » Straßenverbot für Inline-Skates aufgehoben » Threadansicht

Autor Thread - Seiten: -1-
000
06.04.2009, 17:28 Uhr
Kai.Menze
TNS Team
Avatar von Kai.Menze

Das generelle Straßenverbot für Inline-Skater ist gefallen. Der Bundesrat hat zugestimmt, dass künftig in 30er-Zonen auf der Straße gerollt werden darf, wenn der Gehweg nicht befahrbar ist.

Strassenverbot für Inline-Skater aufgehoben

Damit waren die Herren ja richtig schnell, hihi! Ich erinnere mich da an ein Pilotprojekt aus dem Jahre 1998.....

Pilotprojekt 1998

Das waren noch Zeiten


Dieser Post wurde am 06.04.2009 von Kai.Menze editiert.
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001
06.04.2009, 21:04 Uhr
Jörg06



damit waren die Herren der Presse auch etwas schnell und ungenau, genau wie diejenigen, die sich nun vorschnell freuen. Man beachte den Originalwortlaut, den ich aus dieser Quelle kopiere.

ZITAT (...)

Paragraph 31
Sport und Spiel
(1) Sport und Spiel auf der Fahrbahn, den Seitenstreifen und auf Radwegen sind nicht erlaubt.
Satz 1 gilt nicht, soweit dies durch ein die zugelassene Sportart oder Spielart kennzeichnendes Zusatzzeichen angezeigt ist.
(2) Durch das Zusatzzeichen ([Bild eines Inlineskater] "frei") wird das Inline-Skaten und Rollschuhfahren zugelassen.
Das Zusatzzeichen kann auch allein angeordnet sein.
Wer sich dort mit Inline-Skates oder Rollschuhen fortbewegt, hat sich mit äußerster Vorsicht und unter besonderer Rücksichtnahme auf den übrigen Verkehr am rechten Rand in Fahrtrichtung zu bewegen und Fahrzeugen das Überholen zu ermöglichen.

(...)

Strafen:

Beim Inlineskaten Fahrbahn oder Radweg unzulässig benutzt oder bei durch Zusatzzeichen erlaubtem Inline-Skaten und Rollschuhfahren auf den übrigen Verkehr keine besondere Rücksicht genommen, nicht am rechten Rand gefahren oder Fahrzeugen das Überholen nicht ermöglicht
10 EURO
mit Behinderung 15 EURO
mit Gefährdung 20 EURO

(...)

[Begründung und Erläuterung:]

Da die strikte Zuweisung der Inline-Skater auf die Fußgängerverkehrsflächen insbesondere an solchen Aufkommensschwerpunkten
(wie Parks und Naherholungsgebiete etc.) erfahrungsgemäß dort zu Unzuträglichkeiten
führt, wo Gehwege mit Feinkies oder Sand belegt sind und parallel ein asphaltierter
Radweg oder eine Fahrbahn mit nur geringem (Kraft-) Fahrzeugverkehr
verläuft, ist es für solche Fälle zudem vertretbar, den Straßenverkehrsbehörden die
Möglichkeit zu eröffnen, das Skaten auch auf Radwegen und Fahrbahnen ausdrücklich
zuzulassen. Dies erfordert zunächst eine Ergänzung der genannten Verkehrsflächen
um die Radwege (vgl. § 31 Abs. 1) mitsamt eines speziellen Zusatzzeichens,
vgl. Abs. 2.

Durch die zusätzliche Festlegung besonderer Sorgfaltspflichten in Absatz 2 wird
künftig auch auf solchen Verkehrsflächen ein gefahrloses Miteinander von Fahrzeugen
und Inline-Skatern gewährleistet. Zudem wird durch eine begleitende Verwaltungsvorschrift
die Öffnung der Radwege auf die Fälle einer ausreichenden
Breite des Radweges, der Fahrradstraßen und der durch Zeichen 250 gekennzeichneten
Fahrbahnen auf das Vorliegen allenfalls geringen Kraftfahrzeugverkehrs
beschränkt, wobei bei letzteren die zugelassene Höchstgeschwindigkeit zu dem
nicht über 30 km/h liegen darf.
Soll das Inline-Skaten auf nicht benutzungspflichtigen Radwegen erlaubt werden,
so reicht die Anbringung des entsprechenden Zusatzzeichens aus. Zwar muss sich
ein Zusatzzeichen stets auf ein darüber angebrachtes Verkehrszeichen beziehen.
Das Erfordernis der Bindung eines Zusatzzeichens an ein Hauptverkehrszeichen
würde in diesen Fällen jedoch dazu führen, dass entweder eine Freigabe solcher
Radwege für das Inline-Skaten ausscheidet oder aber umgekehrt Radfahrer allein
wegen der Sportbedürfnisse von Inline-Skatern in eine Benutzungspflicht der Radwege
eingebunden würden, selbst wenn dafür die Voraussetzungen fehlen. Da
auch Zusatzzeichen Verkehrszeichen sind (vgl. § 39 Abs. 3 Satz 1 StVO), muss es
in diesen Fällen genügen, die Zulassung von Inline-Skatern durch ein isoliertes Zusatzzeichen
anzuzeigen. Dabei hat das Zusatzzeichen die Bedeutung, dass der
Baulastträger die Geeignetheit der Strecke für Inline-Skater geprüft hat und die
Straßenverkehrsbehörde deren verkehrliche Unbedenklichkeit dokumentiert.

(...) ZITAT ENDE


Also:

Erlaubt wird es nie dort sein, wo jemand anderes schneller als 30 km/h fahren könnte.

Es darf nur geskatet werden, wenn das Zusatzschild angebracht ist. Dieses ist natürlich nur vorhanden, wenn es jemand von der Behörde aufstellt. Diese muss dazu nicht nur eine Prüfung der Örtlichkeit vornehmen, sondern erstmal eine Idee dazu haben. Woher soll die kommen ? z.b. am Flämingskate steht dieses Schild schon, weil es dort der Tourismusverband angeregt hat. Überall anders muss man jetzt wohl ein Bürgerbegehren herbeiführen ...

Es darf sehr wohl auch auf Radwegen geskatet werden, wenn nur dieses Schild da ist.


mal zum nachdenken: "(1) Sport auf Fahrbahn und Radwegen ist nicht erlaubt." ... Das gilt demnach doch wohl auch für Radfahrer ! und Jogger ! Hier ist hartes Durchgreifen gegen jeden mit Puls über 100 gefordert

na ja, und dieses Zitat, das angeblich vom ADAC kommt, dass Inlineskater wegen des größeren Platzbedarfs als Radfahrer gerade deshalb auf den ultraschmalen Fußweg sollen, das kapieren die dort wahrscheinlich am besten.
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002
07.04.2009, 00:12 Uhr
Marcus
TNS Team


LOL - wenigstens wurden für unsere nette Sportart nicht Modebegriffe wie "Bladen" verwendet, sondern es wird fachlich korrekt vom Skaten gesprochen.

Zumindest etwas Wenn also mal einer - so rein hypothetisch - wirklich auf der Straße fahren und - noch hypothetischer - dafür nen Knollen kassieren sollte, dann bekommt er zumindest die amtlich korrekt formulierte Übertretung attestiert - sammeln und im Vereinsheim aufhängen...

Mal ne ganz anner Fraach - diese Schilder.... Da müßten wir ja eigentlich nur an jedem der vier Ecken des Rhein-Main-Gebietes so ein Skaterschild aufhängen und schon ist der Drops gelutscht, oder...?


Dieser Post wurde am 07.04.2009 von Marcus editiert.
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003
07.04.2009, 09:38 Uhr
thorschti
TNS Sesamstraßenteam
Avatar von thorschti

@Marcus: Du verwechselst die 30er-Zone mit der Umweltzone, aber der Ansatz war schon nicht schlecht
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004
07.04.2009, 09:56 Uhr
Marcus
TNS Team


Nö.

Ich meinte die Skaterzone, und die ist deutlich größer als die Umweltzone.


Dieser Post wurde am 07.04.2009 von Marcus editiert.
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005
07.04.2009, 11:36 Uhr
Jörg06



so wie ich das verstehe, gibt es das Schild nicht mit dem Zusatz "Zone". Das würde bedeuten, dass an jeder Kreuzung wieder eins hängen muss. Und wenn es unter dem "Tempo 30 Zone" hängt, gilt es trotzdem nur bis zur nächsten Kreuzung.

Interessant ist noch, dass man dort RECHTS skaten muss. Wo man doch anderenorts, wo der Gehweg auch für normale Fußgänger nicht passierbar ist, wie eben diese normalen Fußgänger, sich auf der LINKEN Seite fortbewegen muss.

Alles was sich geändert hat ist, dass es jetzt keinen gesetzfreien Spielraum mehr gibt, und die Bußgeldbescheide sich auf die Verordnung stützen können.


Noch ne Idee: Fußgänger mit Handwagen (z.B. mit Musikboxen drauf) müssen sich auf der Fahrbahn fortbewegen. Da der Wagen sehr schwer ist, helfen die anderen dem "Wagenführer". Um Platz zu sparen, bilden sie eine Reihe hinter ihm und jeder schiebt den vor ihm ...
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006
07.04.2009, 13:45 Uhr
Sweezy
24H Roller
Avatar von Sweezy


Zitat:
Jörg06 posteteErlaubt wird es nie dort sein, wo jemand anderes schneller als 30 km/h fahren könnte.

Ein Glück, dass sich in einem solchen Falle die Geschwindigkeitsbehinderung nur auf die anderen Verkehrsteilnehmer bezieht
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007
07.04.2009, 21:44 Uhr
Mainzelskater
WNS Mainz


Die Presse "informiert" sehr unterschiedlich:

http://www.morgenpost.de/printarchiv/politik/article1067691/Wichtige_Beschluesse.html

Zitat:
Inline-Skaten und Rollschuhfahren können künftig mit einem eigenen Verkehrsschild auch auf Straßen zugelassen werden. Eine entsprechende Änderung verkehrsrechtlicher Vorschriften billigte der Bundesrat gestern. Ein Zusatzzeichen mit einem schwarzen Skater auf weißem Grund und dem Zusatz "frei" weist in Zukunft die Verkehrsflächen aus, die zum Rollschuhlaufen genutzt werden können.

http://www.mvregio.de/199854.html

Zitat:
Zugleich werden Inline-Skater erstmals grundsätzlich auf die Nutzung von Gehwegen verwiesen. Werden Sie auf Fahrbahnen oder Radwegen erwischt, wird ein Bußgeld von 10 Euro, bei Gefährdung sogar von 20 Euro erhoben, heißt es in der Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften.

http://www.badische-zeitung.de/nachrichten/deutschland/waffenregister-soll-kommen--13478825.html

Zitat:
Inlineskater dürfen künftig nur noch auf Gehwegen fahren.

Da darf man sich dann raussuchen, was genau beschlossen wurde. Also Warten auf die Originalquelle - bei bundesrat.de ist das Sitzungsprotokoll leider noch nicht zu finden.


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http://rhine-on-skates.de/
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008
08.04.2009, 10:19 Uhr
Jörg06



nach meinem Verständnis stimmt der Bundesrat einem Gesetz(-änderung) nur zu (oder nicht), ändert diese aber nicht. Das was die Presse berichtet deutet darauf hin, dass im Sitzungsprotokoll stehen wird, dass der von mir oben verlinkten "46. Verordnung zur Änderung straßenverkehrsrechtlicher Vorschriften (153/09)" zugestimmt wurde.
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009
08.04.2009, 15:17 Uhr
Emu
MORF Pressesprecher
Avatar von Emu

also ich muß da mal Marcus recht geben....aus bayerischer Sicht ist der Sachverhalt sowieso geklärt....ich hab vor 2 Wochen in Oberstdorf in Grenznähe ein rotes Warnschild mit einer Skaterin und einem Skater daruf gesehen...darunter ist ein Zusatzschild ACHTUNG SKATERWECHSEL 2 Pfeile und in der Mitte 900 km....für mich ist die Sache eindeutig! Gut es könnte auch heißen, dass die Frau ihren Freund wechselt...innerhalb diesem gefährlichen Bereich...
Außerdem trete ich schon seit Jahren dafür ein, dasss man sich an Recht und Gesetz halten soll...ausnahmslos....


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